1.0
Allgemeine Bedingungen
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Mündliche oder fernmündliche
Abmachungen sowie jegliche Abmachung haben nur Gültigkeit, wenn
sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Alle mit uns abgeschlossenen
Kaufverträge liegen unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde.
Soweit unsere Verkaufs- und Lieferbestimmungen nichts anderes bestimmen,
gelten die gesetzlichen Vorschriften. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Käufers, werden auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen haben, insoweit nicht bindend, als sie zu unseren Verkaufsbedingungen
in Widerspruch stehen. 2.0
Lieferfristen
Alle Angaben über Lieferfristen sind für uns nur verbindlich,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Der Käufer
ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits
berechtigt, Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung
zu stellen.
Auf Abruf bestellte Ware ist vom Käufer bis zum vereinbarten
Abnahmetermin abzunehmen. Die Gefahr geht auf den Käufer über,
wenn die Ware das Lieferwerk verlässt. Bei Unmöglichkeit
der Absendung können wir die Ware für Rechnung und Gefahr
des Käufers auf Lager nehmen oder bei einem Spediteur einlagern.
Durch die Einlagerung wird unsere Lieferverpflichtung erfüllt.
3.0 Preise
Den Preisen liegen die heute gültigen Rohstoff- und Fertigungskosten
zugrunde. Sofern sich bis zur Auslieferung nach Ablauf von 4 Monaten
seit Vertragsschluss außergewöhnliche Kostenveränderungen
ergeben, bleibt uns eine angemessene Preiskorrektur vorbehalten.
In einem solchen Fall ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder zu kündigen, es sei denn, er ist ein Kaufmann im Sinne
des Handelsgesetzbuches.
4.0 Maß, Gewichts.-
und Mengenabweichungen
Bei allen Wellpappenverpackungen gilt im Zweifel das Innenmaß
(Länge x Breite x Höhe) in Millimeter, als vereinbart.
Geringfügige Abweichungen in den Abmessungen, die durch die
Eigenart der Wellpappe und deren Verarbeitung eintreten, können
nicht beanstandet werden. Die handelsüblichen Gewichtsabweichungen
von 7 % nach oben und unten sowie Mehr- oder Minderlieferungen bei
Bestellung folgender Mengen können nicht beanstandet werden:
bis 500 Stück 25 % bis 1.000 Stück 20 %
bis 5.000 Stück 15 % über 5.000 Stück 10 %
5.0 Haftung für
Mängel der Lieferung. Verjährung
Mängelrügen sind unverzüglich vorzunehmen und können
nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen offensichtlicher
Mängel innerhalb zwei Wochen nach Eingang der Ware, bei versteckten
Mängeln innerhalb zwei Wochen nach Entdeckung, längstens
jedoch eines Jahres nach Eingang der Ware schriftlich erhoben werden.
Für geringfügige Abweichungen in der Stoffzusammensetzung,
Leimung, Glätte, Reinheit der Härte der verwendeten Papierlagen
sowie in der Klebung, Heftung und für den Druck haften wir
nicht, sofern wir keine entsprechende Garantie abgegeben haben.
Wir haften nicht aufgrund öffentlicher Äußerungen
in unserer Werbung oder der Werbung eines sonstigen Herstellers
der von uns gelieferten Ware oder dessen Gehilfen, wenn und soweit
der Käufer nicht nachweisen kann, dass die Werbeaussagen seine
Kaufentscheidung beeinflusst haben, wenn wir die Äußerung
nicht kannten oder nicht kennen mussten oder die Aussage im Zeitpunkt
der Kaufentscheidung bereits berichtigt war.
Für die Beurteilung von Mängeln kommt es nicht auf die
einzelnen Stücke, Rollen, Rollenteile, Bogen, Kisten oder Schachteln
an, maßgebend ist vielmehr der Durchschnittsausfall der gesamten
Lieferung, auch wenn sich die Mängelrüge auf Abweichungen
im Maß, im Gewicht oder in der Menge bezieht. Verlangt der
Käufer wegen eines Mangels Nacherfüllung so können
wir wählen, ob wir den Mangel selbst beseitigen oder mängelfreie
Ware als Ersatz liefern. Ersetzte Ware ist an uns zurückzugeben.
Wenn eine Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht möglich
ist oder verweigert wird oder aus von zu vertretenden Gründen
nicht innerhalb einer von Käufer bestimmten angemessenen Frist
erbracht wird oder fehlschlägt, kann der Käufer nach seiner
Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Garantien für die Beschaffenheit der Ware sind für uns
nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich als solche bestätigt
sind. Sämtliche Mängelansprüche des Käufers
einschließlich der in Ziffer 10 geregelten Schadensersatzansprüche
wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr nach Ablieferung
der Ware. Die Rechte des Käufers aus §§478, 479 BGB
bleiben unberührt. |
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6.0
Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von
30 Tagen nach Rechnungszugang, spätestens jedoch 30 Tage nach
Lieferung, ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Barzahlung innerhalb
von 7 Tagen ab Rechnungszugang räumen wir einen Skontoabzug von
3 % auf den Nettokaufpreis ein und bei Barzahlung von 14 Tagen ab
Rechnungszugang einen Skontoabzug von 2 %.
Nach dem 30. Tag ab Rechnungszugang stehen uns gegenüber Kaufleuten
im Sinne des Handelsgesetzbuches Fälligkeitszinsen in Höhe
von 8 % p.a. über den von der deutschen Bundesbank bekannt gegebenen
jeweiligen Basiszinssatzes zu. 7.0
Eigentumsvorbehalte
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Begleichung der Rechnung der
aus der Warenlieferung § 4 resultierenden Forderung unser Eigentum.
Ferner bleiben die gelieferten Waren bis zur Begleichung unserer
sämtlichen im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen
– wenn der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches
ist, auch zukünftiger Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde,
bei Hergabe von Schecks und Wechseln bis zu deren endgültiger
Einlösung unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für
besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist.
8.0 Paletten, Klischees,
Werkzeuge
Von uns mitgelieferte Paletten bleiben unser Eigentum und sind uns
entweder in natura oder in Form von Paletten gleicher Art, Güte
und Menge zurückzugeben. Sollte trotz Fristsetzung unsererseits
keine solche Rückgabe erfolgen, so sind wir berechtigt, als
Ersatz den Wiederbeschaffungspreis der entsprechenden Anzahl Paletten
zu fordern.
Von uns oder in unserem Auftrag hergestellte Klischees, Werkzeuge
und andere Hilfsmittel bleiben auch dann unser Eigentum, wenn die
Herstellungskosten ganz oder teilweise in Rechnung gestellt wurden.
9.0 Höhere Gewalt
Betriebsstillegungen oder Betriebseinschränkungen durch von
uns nicht zu vertretende Mängel an Betriebs- oder Rohstoffen,
Arbeitskämpfe in Drittbetrieben und ähnliche Fälle,
welche einen Ausfall oder eine Verringerung der Produktion zur Folge
haben, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die
Dauer des Mangels oder der Störung von der Einhaltung der bestätigten
Lieferfrist oder von der Lieferung.
10.0 Haftung
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen schuldhafter
Pflichtverletzung (auch aus Verschulden bei Vertragsschluss oder
wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder aufgrund von
Mängeln der Sache) oder aus unerlaubter Handlung, insbesondere
auf Schadensersatz statt der Leistung und auf Ersatz eines sonstigen
unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen, soweit
uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt
oder wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen
haben oder der Schaden auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Haftung für
schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit und für die Haftung aufgrund
des Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden,
die bei privater Nutzung von Gegenständen aufgrund von Fehlern
des gelieferten Gegenstandes entstehen.
Im Fall durch einfache Fahrlässigkeit verursachter Sach- und
Vermögensschäden ist jedoch unsere Ersatzpflicht der Höhe
nach auf den vertragstypischen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern der Käufer Kaufmann
im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Vorstehende Bestimmungen gelten
entsprechend für direkte Ansprüche des Käufers gegen
unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
11.0 Erfüllungsort,
Gerichtsstand. Anwendbares Recht
Anwendbares Recht Erfüllungs- und Zahlungsort ist der
jeweilige Ort unseres Lieferwerks, Gerichtstand ist Waiblingen.
Satz 1 gilt nur, wenn der Käufer Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist.Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und uns findet
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit
Ausnahme der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
(UN-Kaufrecht) Anwendung. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne
von Artikel 29 EGBGB, bestimmt sich das anwendbare Recht nach dem
Gesetz.
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