Verkaufs- und Lieferbedingungen der W. Hasert GmbH Wellpappe-Verpackungen
Stand: 2008
1.0 Allgemeine Bedingungen
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Abmachungen sowie jegliche Abmachung haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Alle mit uns abgeschlossenen Kaufverträge liegen unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Soweit unsere Verkaufs- und Lieferbestimmungen nichts anderes bestimmen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, werden auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben, insoweit nicht bindend, als sie zu unseren Verkaufsbedingungen in Widerspruch stehen.

2.0 Lieferfristen
Alle Angaben über Lieferfristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Der Käufer ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits berechtigt, Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung zu stellen.
Auf Abruf bestellte Ware ist vom Käufer bis zum vereinbarten Abnahmetermin abzunehmen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware das Lieferwerk verlässt. Bei Unmöglichkeit der Absendung können wir die Ware für Rechnung und Gefahr des Käufers auf Lager nehmen oder bei einem Spediteur einlagern. Durch die Einlagerung wird unsere Lieferverpflichtung erfüllt.

3.0 Preise
Den Preisen liegen die heute gültigen Rohstoff- und Fertigungskosten zugrunde. Sofern sich bis zur Auslieferung nach Ablauf von 4 Monaten seit Vertragsschluss außergewöhnliche Kostenveränderungen ergeben, bleibt uns eine angemessene Preiskorrektur vorbehalten. In einem solchen Fall ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen, es sei denn, er ist ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches.

4.0 Maß, Gewichts.- und Mengenabweichungen
Bei allen Wellpappenverpackungen gilt im Zweifel das Innenmaß (Länge x Breite x Höhe) in Millimeter, als vereinbart. Geringfügige Abweichungen in den Abmessungen, die durch die Eigenart der Wellpappe und deren Verarbeitung eintreten, können nicht beanstandet werden. Die handelsüblichen Gewichtsabweichungen von 7 % nach oben und unten sowie Mehr- oder Minderlieferungen bei Bestellung folgender Mengen können nicht beanstandet werden:
bis 500 Stück 25 % bis 1.000 Stück 20 %
bis 5.000 Stück 15 % über 5.000 Stück 10 %

5.0 Haftung für Mängel der Lieferung. Verjährung
Mängelrügen sind unverzüglich vorzunehmen und können nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen offensichtlicher Mängel innerhalb zwei Wochen nach Eingang der Ware, bei versteckten Mängeln innerhalb zwei Wochen nach Entdeckung, längstens jedoch eines Jahres nach Eingang der Ware schriftlich erhoben werden.
Für geringfügige Abweichungen in der Stoffzusammensetzung, Leimung, Glätte, Reinheit der Härte der verwendeten Papierlagen sowie in der Klebung, Heftung und für den Druck haften wir nicht, sofern wir keine entsprechende Garantie abgegeben haben.
Wir haften nicht aufgrund öffentlicher Äußerungen in unserer Werbung oder der Werbung eines sonstigen Herstellers der von uns gelieferten Ware oder dessen Gehilfen, wenn und soweit der Käufer nicht nachweisen kann, dass die Werbeaussagen seine Kaufentscheidung beeinflusst haben, wenn wir die Äußerung nicht kannten oder nicht kennen mussten oder die Aussage im Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt war.
Für die Beurteilung von Mängeln kommt es nicht auf die einzelnen Stücke, Rollen, Rollenteile, Bogen, Kisten oder Schachteln an, maßgebend ist vielmehr der Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, auch wenn sich die Mängelrüge auf Abweichungen im Maß, im Gewicht oder in der Menge bezieht. Verlangt der Käufer wegen eines Mangels Nacherfüllung so können wir wählen, ob wir den Mangel selbst beseitigen oder mängelfreie Ware als Ersatz liefern. Ersetzte Ware ist an uns zurückzugeben. Wenn eine Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder verweigert wird oder aus von zu vertretenden Gründen nicht innerhalb einer von Käufer bestimmten angemessenen Frist erbracht wird oder fehlschlägt, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Garantien für die Beschaffenheit der Ware sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich als solche bestätigt sind. Sämtliche Mängelansprüche des Käufers einschließlich der in Ziffer 10 geregelten Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Die Rechte des Käufers aus §§478, 479 BGB bleiben unberührt.

 
6.0 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung, ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Barzahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungszugang räumen wir einen Skontoabzug von 3 % auf den Nettokaufpreis ein und bei Barzahlung von 14 Tagen ab Rechnungszugang einen Skontoabzug von 2 %.
Nach dem 30. Tag ab Rechnungszugang stehen uns gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 % p.a. über den von der deutschen Bundesbank bekannt gegebenen jeweiligen Basiszinssatzes zu.

7.0 Eigentumsvorbehalte
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Begleichung der Rechnung der aus der Warenlieferung § 4 resultierenden Forderung unser Eigentum. Ferner bleiben die gelieferten Waren bis zur Begleichung unserer sämtlichen im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen – wenn der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, auch zukünftiger Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, bei Hergabe von Schecks und Wechseln bis zu deren endgültiger Einlösung unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist.

8.0 Paletten, Klischees, Werkzeuge
Von uns mitgelieferte Paletten bleiben unser Eigentum und sind uns entweder in natura oder in Form von Paletten gleicher Art, Güte und Menge zurückzugeben. Sollte trotz Fristsetzung unsererseits keine solche Rückgabe erfolgen, so sind wir berechtigt, als Ersatz den Wiederbeschaffungspreis der entsprechenden Anzahl Paletten zu fordern.
Von uns oder in unserem Auftrag hergestellte Klischees, Werkzeuge und andere Hilfsmittel bleiben auch dann unser Eigentum, wenn die Herstellungskosten ganz oder teilweise in Rechnung gestellt wurden.

9.0 Höhere Gewalt
Betriebsstillegungen oder Betriebseinschränkungen durch von uns nicht zu vertretende Mängel an Betriebs- oder Rohstoffen, Arbeitskämpfe in Drittbetrieben und ähnliche Fälle, welche einen Ausfall oder eine Verringerung der Produktion zur Folge haben, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer des Mangels oder der Störung von der Einhaltung der bestätigten Lieferfrist oder von der Lieferung.

10.0 Haftung
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen schuldhafter Pflichtverletzung (auch aus Verschulden bei Vertragsschluss oder wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder aufgrund von Mängeln der Sache) oder aus unerlaubter Handlung, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben oder der Schaden auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden, die bei privater Nutzung von Gegenständen aufgrund von Fehlern des gelieferten Gegenstandes entstehen.
Im Fall durch einfache Fahrlässigkeit verursachter Sach- und Vermögensschäden ist jedoch unsere Ersatzpflicht der Höhe nach auf den vertragstypischen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Vorstehende Bestimmungen gelten entsprechend für direkte Ansprüche des Käufers gegen unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

11.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand. Anwendbares Recht
Anwendbares Recht Erfüllungs- und Zahlungsort ist der jeweilige Ort unseres Lieferwerks, Gerichtstand ist Waiblingen. Satz 1 gilt nur, wenn der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und uns findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) Anwendung. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne von Artikel 29 EGBGB, bestimmt sich das anwendbare Recht nach dem Gesetz.

W. Hasert GmbH, Wellpappe-Verpackungen
Boschstrasse 5, 71384 Weinstadt,
USt. Id-Nr. DE222624480 / Amtsgericht Stuttgart  /  
HRB 261145
/ Geschäftsführer: Herr Hans-Peter Stahl